Logo Psychologische Praxis für Hörgeschädigte
wer wir sind

Startseite > Vorgehen / Merkblatt >

Vorgehensweise beim Antrag einer Psychotherapie

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf über E-mail, Telefon, oder SMS. Die erste Therapiesitzung ist kostenlos.

Wenn Sie eine Therapie beginnen möchten, dann folgt dieser Ablauf: (wir unterstützen Sie natürlich beim Ausfüllen von schriftlichen Formularen! Formulare gibt es für Klienten als download).

  1. Sie gehen zu Ihrem Hausarzt. Der Arzt muss eine Empfehlung schreiben für Psychotherapie in Gebärdensprache. Diese Empfehlung schicken Sie an uns. Sie können diese Empfehlung auch zum Erstgespräch mitbringen.
  2. Die Therapeutin stellt bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für außervertragliche Psychotherapie. Sie schickt die Empfehlung von Ihrem Hausarzt mit. Gleichzeitig müssen Sie selbst einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen. (Ein Beispiel, wie Sie einen Antrag schreiben können, finden Sie hier: download Formular)
  3. Meistens gewährt die Krankenkasse dann fünf probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen klären wir Ihr Anliegen, Ihren Auftrag und das Ziel für die Therapie.
  4. Sie schicken eine Abtretungserklärung an die Krankenkasse (download Formular). Das bedeutet: Sie sind einverstanden, dass die Therapeutin direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnet.
  5. Nach 5 Sitzungen schreibt die Therapeutin einen ausführlichen Bericht an die Krankenkasse mit Diagnose und Behandlungsplan.
  6. In den meisten Fällen wird dann eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) genehmigt.
  7. Wenn diese Stunden nicht ausreichen, können wir nochmal einen Antrag auf Verlängerung stellen.

* Dieser Prozess könnte manchmal lange dauern. Wir bitten Sie um Verständnis.

unser Angebot
Vorgehen / Merkblatt
weiterführende Infos
Kontakt

© 2011 Psychologische Praxis für Hörgeschädigte | Freiburg im Breisgau | Tel. 07681 4979979 | info@gehoerlose-therapie.de | Impressum